Gesetzliche Gewährleistung
Beim Kauf von Waren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Die harmonisierte Mitteilung gemäß Durchführungsverordnung
(EU) 2025/1960
informiert Verbraucher über die gesetzliche Gewährleistung. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt ab dem 27. September 2026. Die offizielle harmonisierte Mitteilung darf inhaltlich nicht verändert werden.
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